Covid-19

Verdacht auf
Corona-Infektion?
Covid-Impfung
Covid-Impfung für Kinder
Covid-Antigenschnelltest mit Zertifikat
Covid-Antikörpertest mit Zertifikat
Regeln seit August 2022
-
Wir folgen den Regeln der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich: Es gilt seit 22.8.2022 neu wieder eine Maskenpflicht.
-
Risikopatientinnen und -patienten (z.B. schwer immunsupprimierte Patienten/ Transplantationspatienten) wird das Tragen einer FFP2-Maske zum Selbstschutz empfohlen.
Auch in der «Corona-Zeit» sind wir natürlich für Sie da!
Wir folgen den Empfehlungen des BAG
-
Seit 4. Oktober 2021 gilt eine Zertifikatspflicht für Besuchende des Pflegezentrums Rosenthal.
-
Patienten und Begleitpersonen des Ärztezentrum ist der Zugang ohne Zertifikat möglich
-
Es gilt eine Maskenpflicht (chirurgische Masken) auf dem gesamten Rosenthal-Areal für alle Personen inklusive Kinder ab sechs Jahren (Infos zu Arten von Masken).
-
Die Maske muss auch mit gültigem COVID-Zertifikat getragen werden.
-
Notfälle sind jederzeit nach telefonischer Anmeldung möglich
-
Bitte folgen Sie den Anweisungen des Praxispersonals und der Ärzte.
Regelungen für Begleitpersonen
-
Kinder- und Jugendmedizin: Leider ist nur maximal eine Begleitperson erlaubt. Geschwisterkinder, die keinen Termin haben, sollten – wenn immer möglich – zuhause bleiben.
-
Gynäkologie: Begleitpersonen sind nicht zugelassen, ausser auf Wunsch bei minderjährigen Patientinnen.
Für die Schwangerschaftskontrollen ist der Partner gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe bei zwei Terminen zugelassen. Wir empfehlen dafür die Ultraschalluntersuchungen in der 13. (Nackenfaltenmessung) und 23. Schwangerschaftswoche (Organscreening).
Ältere Geschwister dürfen leider nicht mitkommen. Als kleiner Trost darf gefilmt werden und wir machen extra viele Fotos. -
Hausarztmedizin und andere Fachgebiete: Es ist maximal eine Begleitperson erlaubt.
Im Fall von Sprachschwierigkeiten und Bedarf nach Übersetzung kontaktieren Sie uns bitte.
Weitere Informationen des BAG
Link «So schützen wir uns»
Psychische Gesundheit
Download PDF «Hilfsangebote rund um die psychische Gesundheit»
Machen Sie den Covid-19-Check und konsultieren uns
-
Bitte nehmen Sie bei Symptomen auf jeden Fall telefonisch mit uns Kontakt auf, damit wir Ihren Termin entsprechend planen können.
Wir trennen symptomatische Patienten mit Verdacht auf Corona-Infektion räumlich und/oder zeitlich von den normalen Sprechstunden-Terminen. -
Wir führen Coronatests durch.
-
Sind Sie sich unsicher, ob Sie einen abgemachten Termin wahrnehmen können? Zögern Sie nicht und rufen uns einfach an.
Grundimmunisierung
2 Impfdosen im Abstand von 4 Wochen
Boosterimpfung
Die Auffrischimpfung/Booster-Impfung ist nach 6 Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen.
Definition Grundimmunisierung: 2 Impfdosen oder eine bestätigte Infektion und eine Impfdosis unabhängig von der Reihenfolge unter Berücksichtigung des Minimalabstandes von 4 Wochen. Trat eine bestätigte SARS-CoV-2 Infektion nach Abschluss der Grundimmunisierung auf, so ist eine Auffrischimpfung 6 Monate nach dieser Infektion (= letzten Exposition) empfohlen.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung inkl. Ort und Zeit, erfolgt direkt via der kantonalen Website VacMe (VacMe = Website zur Terminvereinbarung Kanton Zürich).
Weitere Informationen zur Impfung im Kanton Zürich
Impfmöglichkeiten in der Nähe
Jeweils Impfstoffe Pfizer und Moderna möglich:
Telefonische Informationen zur Covid-Impfung:
Impfhotline Kanton Zürich: 0848 33 66 11
Montag bis Sonntag: 7 bis 23 Uhr
Empfehlung: ab 18 Uhr oder an Wochenenden anrufen.
Die Impfhotline beantwortet Fragen rund um die Pandemie, zur Impfung und zu Zertifikaten. Hier bekommen Sie auch Hilfe, falls Ihnen die Online-Registrierung nicht möglich ist.
Swissmedic erteilte am 10. Dezember 2021 die Zulassung für den mRNA Impfstoff Comirnaty® (Pfizer) für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren. BAG und EKIF veröffentlichten am 14. Dezember 2021 die Empfehlungen für dessen Einsatz in dieser Altersgruppe.
Impfempfehlung
Die Covid-19-Impfung wird Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren empfohlen, deren Eltern/ Erziehungsberechtigte diese aufgrund der individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung für ihr Kind wünschen. Diese Empfehlung gilt besonders für Kinder im Alter 5 bis 11 Jahren, die:
-
wegen einer chronischen Erkrankung bereits stark gesundheitlich belastet sind, um möglichst jede zusätzliche Erkrankung /Infektion zu verhindern (z.B. im Falle einer schweren neuromuskulärer Erkrankung).
(…) -
enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von Personen sind, die sich z.B. wegen Immundefizienz selbst mit der Impfung nicht ausreichend schützen können.
-
Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Dosen im Abstand von mindestens vier Wochen. Die Impfdosis beträgt nur 10 μg (statt 30 μg ab 12 Jahren) und ist ausschliesslich mit der neuen Kinderformulierung zu verabreichen, die in der Schweiz ab Januar 2022 verfügbar sein wird.
-
Impfungen für Kinder werden durchgeführt im Impfzentrum Uster, Kinderspital Zürich und Impfzentrum Hirschengraben Zürich
-
Für gesunde Kinder, die nachweislich genesen sind (positive PCR, Antigentest oder Antikörpertest), ist die Impfung nicht empfohlen, weil für sie gegenwärtig kein zusätzlicher Nutzen ersichtlich ist.
-
Die Durchführung einer Serologie zur Festlegung der Impfindikation ist nicht empfohlen. Sie führt zu unnötigen Blutentnahmen, Verzögerungen und ist nicht kassenzulässig. Ein bereits vorliegendes positives Resultat für anti-Spike IgG und/oder anti-Nucleocapsid IgG ist bei gesunden Kindern indessen gleichwertig wie Impfschutz, bei immundefizienten Kindern gilt sie als eine von total zwei empfohlenen Impfdosen.
Wir führen Covid-Antigenschnelltests durch und stellen Ihnen bei negativem Test vor Ort ein Covid Zertifikat zu.
Kosten: Fr. 50.– in bar oder mit EC-Karte vor Ort zu bezahlen
-
Termin telefonisch vereinbaren:
Telefon 055 256 00 50 -
Krankenkassen-Karte und ID/Pass mitbringen
-
Bitte Patientenanmeldeformular downloaden und ausgefüllt mitbringen:
Anmeldung Erwachsene
Anmeldung Kinder
Wir führen Covid-Antikörpertests (seit 16.11. mit Zertifikat) aus. Die Testung erfolgt nur nach Konsultation mit einem Arzt/einer Ärztin.
Die Kosten für das Labor müssen selber bezahlt werden und werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Bitte beachten Sie: Das Zertifikat aufgrund der Antikörperbestimmung ist nur gültig in der Schweiz, die EU und andere Länder erkennen dies derzeit nicht an.